Laura Hopmann
CDU
Landeswahlvorschlag
Politikwissenschaftlerin
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31134 Hildesheim
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Lebenslauf
Geboren am 30. Dezember 1989 in Hildesheim, ev.-luth., verheiratet, ein Kind. Nach dem Abitur in Hildesheim Studium an den Universitäten in Göttingen, Hannover und Salamanca (Spanien). Vor der Wahl in den Landtag 2017 Beschäftigungen als Business Analyst bei der Robert Bosch GmbH in Brüssel, als Referentin des Oberbürgermeisters der Stadt Hildesheim und als hauptamtliche Geschäftsführerin der CDU-Stadtratsfraktion Hildesheim.
Seit 2012 Mitglied der Jungen Union (JU). Von 2018 bis 2019 Vorsitzende des JU-Kreisverbandes Hildesheim und von 2019 bis 2022 Schatzmeisterin des Verbandes. Mitglied der CDU seit 2014. Seit 2021 Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Hildesheim. Seit 2021 Mitglied des Bundesvorstands der CDU Deutschlands.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017).
Seit 2021 Mitglied des Kreistages des Landkreises Hildesheim.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei der Stadt Hildesheim nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".