Mitglieder des Landtages
Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat
Stand: 1. Januar 2020
Die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Landtages steht. Das Niedersächsische Abgeordnetengesetz sieht außerdem vor, dass Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, die auf mögliche Interessenverknüpfungen hinweisen können, anzuzeigen und zu veröffentlichen sind. Das Nähere ergibt sich aus den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Niedersächsischen Landtages und den Ausführungsbestimmungen dazu.
(Die Verhaltensregeln finden Sie in der Anlage zur Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages bei den Rechtsvorschriften.)
Die Verhaltensregeln und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen enthalten detaillierte Anzeigepflichten für Tätigkeiten und Funktionen, die neben dem Mandat ausgeübt werden. Diese Offenlegungspflichten (Transparenzregelungen) sollen es den Wählerinnen und Wählern ermöglichen, sich selbst ein Bild über mögliche Interessenverknüpfungen und die Unabhängigkeit der Wahrnehmung des Mandats bei jeder und jedem Abgeordneten zu machen.
Die Verhaltensregeln verpflichten die Abgeordneten, der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit, entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat und Funktionen in Unternehmen sowie in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts anzuzeigen. Auch Funktionen in Vereinen, Verbänden und privatrechtlichen Stiftungen sind anzeigepflichtig, genauso wie Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften und Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile. Anzuzeigen sind nicht nur Tätigkeiten, für die die Abgeordneten ein Entgelt erhalten, sondern auch ehrenamtliche Funktionen.
Die Einkünfte müssen für jede einzelne Tätigkeit angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro in einem Monat oder mehr als 10.000 Euro im Jahr betragen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden von der Landtagsverwaltung im Internet jeweils mit den Abgeordneten-Biografien veröffentlicht und laufend aktualisiert. Die Höhe der Einkünfte wird dabei in Form von Stufenangaben veröffentlicht (siehe Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß den Verhaltensregeln für Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages).
Verstöße gegen die Anzeigepflichten können durch ein Ordnungsgeld geahndet werden, das je nach Schwere des Einzelfalles und nach dem Grad des Verschuldens bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung betragen kann.
Die Einzelheiten des Verfahrens bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln sind in den Verhaltensregeln festgelegt.
Das Abgeordnetengesetz enthält außerdem die Regelung, dass Abgeordneten des Landtages keine Zuwendungen mit Rücksicht auf ihr Mandat gemacht werden dürfen. Ausgenommen sind Sachzuwendungen, durch die einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird und die Gewährung freien Eintritts zu Veranstaltungen, wenn die Teilnahme der Ausübung des Mandats dient oder die oder der Abgeordnete damit lediglich einer repräsentativen Verpflichtung nachkommt.