Alexander Saade
SPD
Wahlkreis: 12 Göttingen/Harz
Polizeibeamter a. D.
Stellv. Vorsitzender der Datenschutzkommission
Johannisvorstadt 2
37520 Osterode am Harz
05522 3159595 (Wahlkreisbüro)
0151 51936108
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www.alexander-saade.de
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Lebenslauf
Geboren am 13. Juli 1976 in Osterode am Harz, verheiratet, vier Kinder. 1993 Eintritt in den mittleren Polizeivollzugsdienst. Dienst in der Bereitschaftspolizei, Technischer Zug, Auslandseinsätze (UN-Mandat), Einsatz- und Streifendienst. 2009 Aufstieg in den gehobenen Dienst. Bis zum Eintritt in den Landtag 2022 im Kriminalermittlungsdienst der Polizeiinspektion Goslar tätig, Polizeioberkommissar.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022). Stellv. Vorsitzender der Datenschutzkommission.
Seit 2016 Mitglied des Rates der Stadt Osterode, Beigeordneter. Seit 2021 Mitglied des Kreistages im Landkreis Göttingen.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Land Niedersachsen, Polizeibeamter.
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen. -
Tätigkeiten in Unternehmen
Volkshochschule Göttingen-Osterode gGmbH, Göttingen, Mitglied des Aufsichtsrates,
Kreiswohnbau Osterode am Harz/Göttingen GmbH, Osterode, Mitglied des Aufsichtsrates. -
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Osterode am Harz, Osterode, Mitglied des Rates und Beigeordneter,
Landkreis Göttingen, Göttingen, Mitglied des Kreistages,
Sparkasse Osterode, Osterode, Mitglied des Verwaltungsrates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".