Alfred Dannenberg
AfD
Landeswahlvorschlag
Landwirt
Lehrer a. D.
Hellberg 10
29693 Böhme
05164 800880
0151 18308363
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Lebenslauf
Geboren am 6. Mai 1976, zwei Kinder. Abitur 1995. Von 1996 bis 2000 Studium an der Hochschule Vechta, abgeschlossen mit dem Ersten Staatsexamen für das Lehramt an Realschulen. Von 2000 bis 2002 Vorbereitungsdienst am Ausbildungsseminar Göttingen, abgeschlossen mit dem Zweiten Staatsexamen für das Lehramt an Realschulen. Von 2002 bis zur Wahl in den Landtag Lehrer an der Kooperativen Gesamtschule Schwarmstedt, in der ersten Jahreshälfte 2016 Lehrer an der Oberschule Visselhövede. 2010 Erwerb des Berufsabschlusses Landwirt durch Teilnahme und Abschlussprüfung in einem zweijährigen Abend- und Wochenendseminar der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Seit 2013 Leitung des familieneigenen Land- und Forstbetriebes.
Mitglied der Alternative für Deutschland seit 2014. Stellvertretender Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Heidekreis seit 2020.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2021 Mitglied des Kreistages im Heidekreis.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Selbstständiger Land- und Forstwirt, Böhme,
Land Niedersachsen, Lehrer.
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".