André Bock
CDU
Wahlkreis: 50 Winsen
Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)
Kreisamtsrat a. D.
Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses
Bruchbachweg 10
21423 Winsen (Luhe)
0170 8381082 (Büro)
a.bock@andrebock.de
www.andrebock.de
Lebenslauf
Geboren am 12. Juni 1973 in Hamburg-Harburg, verheiratet. Von 1990 bis 1991 Höhere Handelsschule, Sekundarabschluss II. Von 1991 bis 1994 Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, von 1994 bis 1996 Angestellter beim Landkreis Harburg. Von 1996 bis 1997 Besuch der Fachoberschule Verwaltung und Rechtspflege in Lüneburg, Abschluss Fachhochschulreife. Danach von 1997 bis 1998 Angestellter bei der Stadt Winsen. Von 1998 bis 2001 Duales Studium, Abschluss Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH). Von 2001 bis zur Wahl in den Landtag 2013 in der Verwaltung des Landkreises Harburg tätig.
Mitgliedschaften und Aktivitäten in verschiedenen Vereinen und Verbänden.
Mitglied der CDU seit Oktober 1998. Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Harburg-Land seit März 2023. Stellvertretender Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Nordostniedersachsen. Davor viele Jahre Vorstandspositionen im Kreis- und Ortsverband.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. bis 19. Wahlperiode (seit 19. Februar 2013). Innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion seit November 2021. Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses.
Seit 2016 Mitglied des Kreistages des Landkreises Harburg.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Landkreis Harburg nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".