Barbara Otte-Kinast
CDU
Landeswahlvorschlag
Ländliche Hauswirtschaftsleiterin
Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtages
Landesministerin a. D
Zum Dachtelfeld 29
31848 Bad Münder
0511 3030-3637 (Büro)
0511 3030-2064 (Büro)
05151924480 (Wahlkreisbüro)
0163 6280070
barbara.otte-kinast@lt.niedersachsen.de
www.otte-kinast.de
instagram.com/barbaraottekinast
Lebenslauf
Geboren am 18. September 1964 in Ehmen/Wolfsburg, verheiratet, drei Kinder. 1980 Erweiterter Sekundarabschluss I (Albert-Schweitzer-Gymnasium Wolfsburg). Von 1980 bis 1981 Berufsfachschule für Realschulabsolventinnen Reifensteiner Schule Wöltingerode. Von 1981 bis 1983 Ausbildung zur Ländlichen Hauswirtschafterin. Von 1983 bis 1984 einjährige Fachschule Ländliche Hauswirtschaft in Bückeburg. Von 1984 bis 1985 zweijährige Fachschule Ländliche Hauswirtschaft in Bückeburg mit Abschluss als staatlich geprüfte Ländliche Hauswirtschaftsleiterin, Erwerb der Fachhochschulreife. Von 1985 bis 1987 Hauswirtschaftsleiterin in einem privaten Großhaushalt. Von 1987 bis 1992 Hauswirtschaftsleiterin in der ev.-luth. Marahrens-HVHS in Loccum. Von 1992 bis 2017 Mitarbeit und Ausbau des landwirtschaftlichen Milchhofes Kinast, Bad Münder.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (ab 8. November 2022). Seit 30. November 2022 Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtages.
Von November 2017 bis November 2022 Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, stellv. Mitglied des Bundesrates.
Keine.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Land Niedersachsen - Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hannover, Landesministerin.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".