Britta Kellermann
Bündnis 90/Die Grünen
Landeswahlvorschlag
staatl. anerk. Diplom-Sozialarbeiterin, Sozialpädagogin
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
0511 3030-3336 (Büro)
britta.kellermann@lt.niedersachsen.de (Büro)
www.britta-kellermann.de
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Lebenslauf
Geboren 1979 in Vechta, verheiratet. 1998 Abitur in Vechta, anschließend FSJ, danach Studium der Sozialen Arbeit in Hannover. 2003 Abschluss als Diplom-Sozialarbeiterin/-pädagogin, 2004 Erwerb der staatlichen Anerkennung. Ab 2004 Berufstätigkeit in verschiedenen Arbeitsfeldern. Von 2017 bis zum Eintritt in den Landtag 2022 Geschäftsbereichsleitung Jugend- und Familienhilfe beim Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e. V.
Seit 2011 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 30. November 2022).
Seit 2021 Mitglied des Rates der Gemeinde Salzhemmendorf. Seit 2021 Mitglied des Ortsrates der Gemeinde Lauenstein.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e. V., Hildesheim, Geschäftsbereichsleitung Jugend- und Familienhilfe.
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e. V. nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".