Carina Hermann
CDU
Landeswahlvorschlag
Volljuristin
Parl. Geschäftsführerin der CDU-Fraktion
Reinhäuser Landstraße 5
37083 Göttingen
0551 89069740
wahlkreis@carina-hermann.de
www.carina-hermann.de
facebook.com/carinahermanngoe
instagram.com/carina.hermann.goe
Lebenslauf
Geboren am 19. Dezember 1984 in Kassel. Ab 2004 Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen, 2010 Erstes juristisches Staatsexamen, 2013 Zweites juristisches Staatsexamen. Anschließend Richterin am Amts- und Landgericht Göttingen. 2018 Abordnung an das Niedersächsische Justizministerium als persönliche Referentin der Justizministerin, ab 2019 Leiterin des Referates Haushalt, Besoldung und Controlling, 2020 Ernennung zur Ministerialrätin. Von 2021 bis 2022 Büroleiterin des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion.
Seit 2020 Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes Göttingen.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022). Seit November 2022 parl. Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion.
Seit 2016 Mitglied des Rates der Stadt Göttingen, Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitalisierung, seit 2021 stellv. Ratsvorsitzende.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Land Niedersachsen - Justizministerium, Hannover, Referatsleiterin (Zuweisung an die CDU-Landtagsfraktion, Hannover, Büroleiterin des Fraktionsvorsitzenden),
Bäckerei Hermann GmbH, Rosdorf, Aushilfstätigkeit im Bereich Vertragsprüfung.
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
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Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden
Bäckerei Hermann GmbH, Rosdorf, Aushilfstätigkeiten für den Bereich Vertragsprüfung.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".
Mitgliedschaft in Ausschüssen und Gremien
- Ältestenrat
- Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen
- Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs
- Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl und der Zustimmung nach Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung
- Datenschutzkommission
- 25. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss - "Praxis der AT-Vergütung in der Niedersächsischen Staatskanzlei und den Ministerien"