Christian Fühner
CDU
Wahlkreis: 80 Lingen
Studienrat
Berufsschullehrer a. D.
Am Biener Esch 10
49808 Lingen (Ems)
0591 9126112
0171 3227288
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Lebenslauf
Geboren am 29. Mai 1987 in Lingen, verheiratet. Nach dem Abitur 2007 am Gymnasium Leoninum in Handrup Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Volksbank Haselünne eG. Nach einer Tätigkeit als Bankkaufmann Studium im Bereich Wirtschaftswissenschaften und spezieller Wirtschaftslehre an der Universität Duisburg-Essen. Anschließend Lehramtsreferendariat an den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück. Bis zur Wahl in den Landtag Tätigkeit als Studienrat/Berufsschullehrer an der BBS Lingen Wirtschaft.
Vorsitzender der Ludwig-Windthorst Stiftung seit 2022.
Mitglied der CDU seit 2009. Vorsitzender der CDU im Kreisverband Lingen seit 2018 .
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017).
Seit 2016 Mitglied des Rates der Stadt Lingen (Ems). Seit 2016 Mitglied des Kreistages im Landkreis Emsland, stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
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Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen oder in Stiftungen des privaten Rechts
Ludwig-Windthorst-Stiftung, Lingen (Ems), Vorsitzender des Vorstands.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".