Claus Seebeck
CDU
Wahlkreis: 57 Geestland
Gastronom
Stellv. Vorsitzender des "Unterausschusses für Häfen und Schifffahrt"
Flögelinger Straße 8
27624 Geestland OT Flögeln
04745 9459840
04745 6599
0171 7340763
info@claus-seebeck.de
www.claus-seebeck.de
facebook.com/claus.seebeck.politik
x.com/claus_seebeck
instagram.com/clausseebeck
Lebenslauf
Geboren am 31. März 1974, ev.-luth., verheiratet, drei Kinder. Mittlere Reife. Von 1991 bis 1994 Ausbildung zum Koch. 1995 Grundwehrdienst Marine. Seit 2002 selbständiger Gastronom mit dem Landgasthof Seebeck in Flögeln.
Mitglied im Regionalausschuss der IHK Stade. Mitglied im Ausschuss des Wasserverbandes Wesermünde, Bad Bederkesa.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022). Stellv. Vorsitzender des "Unterausschusses für Häfen und Schifffahrt".
Seit 2001 Mitglied des Ortsrates der Gemeinde Flögeln, seit 2011 Bürgermeister. Seit 2006 Mitglied des Rates der Samtgemeinde Bederkesa bis zur Fusion mit der Stadt Geestland 2015, seit 2015 Mitglied des Rates der Stadt Geestland, Fraktionsvorsitzender der CDU-Ratsfraktion, seit 2021 stellv. Bürgermeister. Seit 2016 Mitglied des Kreistages im Landkreis Cuxhaven, Vorsitzender des Sportausschusses.
-
In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Selbstständiger Gastronom, Landgasthof Seebeck, Geestland OT Flögeln.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".