Corinna Lange
SPD
Wahlkreis: 56 Stade
Sozialpädagogische Assistentin
Schriftführerin des Niedersächsischen Landtages
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
kontakt@corinnalange.de
www.corinnalange.de
facebook.com/corinna.lange.spd
instagram.com/corinna.lange.spd
Lebenslauf
Geboren am 16. Dezember 1986, ev.-luth., verheiratet, drei Kinder. Staatlich geprüfte Kinderpflegerin, Bürokauffrau, staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin, Studentin B. A. Soziale Arbeit. Bis zur Wahl in den Landtag beschäftigt bei DIE BÖRNE Gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Dienste mbh, Stade.
Mitglied der SPD seit 2017. Stellv. Vorsitzende des SPD Ortsvereins Fredenbeck seit 2020. Co-Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Stade seit 2023.
Mitgliedschaften: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD), LandFrauenverein Stade, Förderverein für Jugendarbeit in den ev.-luth. Kirchengemeinden Fredenbeck und Mulsum e. V. (FörJu), Schulförderverein Grundschule Fredenbeck e. V., Förderverein Kita Ankerplatz e. V., Förderverein ^D<"De olen Hüüs^D<" in Fredenbeck e. V.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022). Seit 30. November 2022 Schriftführerin des Niedersächsischen Landtages.
Seit 2021 Mitglied des Rates der Gemeinde Deinste, Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion.
-
In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
DIE BÖRNE Gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Dienste mbH, Stade, sozialpädagogische Assistentin.
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei DIE BÖRNE Gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Dienste mbH nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen. -
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Deinste, Deinste, Mitglied des Rates und Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".