Dr. Dörte Liebetruth
SPD
Wahlkreis: 61 Verden
Sozialrätin
Diplom-Medienwissenschaftlerin
Große Straße 78
27283 Verden
04231 9708720 (Wahlkreisbüro)
0170 9000508
doerte.liebetruth@lt.niedersachsen.de
www.doerte-liebetruth.de
facebook.com/doerteliebetruth
instagram.com/doerteliebetruth
Lebenslauf
Geboren am 23. November 1979 in Bremen. Aufgewachsen in Kirchlinteln im Landkreis Verden. Austauschjahr 1996/97 in Lincolnton, North Carolina, USA. Abitur 1999 am Gymnasium am Wall in Verden. Studium Medienmanagement an der Hochschule für Musik und Theater Hannover (Nebenfächer: Angewandte Kommunikationsforschung, Jura). Ende 2004 mit dem Diplom abgeschlossen. 2005 bis 2009 wissenschaftliche Mitarbeiterin (Teilzeit) bei Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Promotion als Stipendiatin der Friedrich-Ebert-Stiftung bis 2011. 2011 bis 2013 wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einem Mitglied des Europäischen Parlaments. 2013 bis 2015 Persönliche Referentin der Nds. Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. 2015/2016 Bundesratsreferentin für Arbeit, Integration, Soziales und Gesundheit an der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin. Bis zur Wahl 2017 in den Landtag im Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung als Leiterin der Geschäftsstelle zum Aktionsplan Inklusion des Landes tätig.
Mitgliedschaften: u.a. Arbeiterwohlfahrt (AWO), Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Europa-Union, Autoclub Europa (ACE), Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (ADFC), ProBahn, Achimer Geschichtswerkstatt, Zeitgeschichtliche Werkstatt im Kapitelhaus Wittlohe, BUND, NABU.
Mitglied der SPD seit 1994, Generalsekretärin der SPD Niedersachsen, Vorsitzende der SPD im Landkreis Verden.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017). Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für Mobilität und Verkehr, stellv. Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für Haushalt und Finanzen.
Seit 2016 Mitglied des Kreistages im Landkreis Verden, Vorsitzende des Kreistagsausschusses für Soziales und Gesundheit, Mitglied des Planungs-, Wirtschafts-, Verkehrs- und Bauausschusses. Seit 2021 Mitglied des Rates der Gemeinde Kirchlinteln.
-
In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".