Dr. Frank Schmädeke
CDU
Wahlkreis: 39 Nienburg-Nord
Diplom-Ingenieur agr.
Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Eichenweg 6
31622 Heemsen
05024 880314
05024 880315
0170 2208756
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Lebenslauf
Geboren am 23. Januar 1965 in Nienburg, ev.-luth., ledig. Nach dem Abitur 1985 landwirtschaftliche Lehre mit Abschluss als Landwirt, anschließend Wehrdienst. Von 1988 bis 1994 Studium der Agrarwissenschaften an der Universität Göttingen mit Abschluss als Diplom-Ingenieur agr. Von 1994 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Agrikulturchemie in Göttingen, 1998 Promotion (Thema: Klimarelevanz nachwachsender Rohstoffe). Von 1999 bis 2005 Mitarbeiter von Geries Ingenieure GmbH, Göttingen (Wasserschutzberatung), seit 2005 bis zur Wahl in den Landtag 2017 beschäftigt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Nienburg, Fachgruppenleiter "Entwicklung ländlicher Räume" und stellv. Bezirksstellenleiter. Seit 1993 Bewirtschaftung des elterlichen landwirtschaftlichen Betriebes im Nebenerwerb und seit 2002 aktiv als Vorsitzender in regionalen Flurneuordnungsverfahren.
Seit 2001 in der CDU engagiert, seit 2009 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Nienburg, seit 2011 stellv. Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Hannover.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017). Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Seit 2011 Mitglied des Rates der Samtgemeinde Heemsen. Seit 2011 Mitglied des Kreistages im Landkreis Nienburg, seit 2016 stellv. Landrat.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Nebenerwerbslandwirt, Heemsen.
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".