Harm Rykena
AfD
Landeswahlvorschlag
Lehrer a. D.
Visbeker Straße 17
26197 Großenkneten
0511 3030-3502
rykena.mdl@gmx.de
harm.rykena@lt.niedersachsen.de
facebook.com/harm.rykena
Lebenslauf
Geboren am 16. September 1963, geschieden, drei Kinder. Nach dem Abitur 1983 Wehrdienst bis 1985. Anschließend Studium, zunächst an der TU Braunschweig und danach für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen von 1986 bis 1991 an der Universität Hannover. Nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes in Hannover zunächst Lehrer im Landkreis Cloppenburg, von 2000 bis 2017 Konrektor der Grundschule Ahlhorn.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017).
Seit 2016 Mitglied des Rates der Gemeinde Großenkneten, seit 2022 Vorsitzender der AfD-Gemeinderatsfraktion.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Großenkneten, Großenkneten, Mitglied des Rates und Vorsitzender der AfD-Ratsfraktion.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".