Jan Bauer
CDU
Wahlkreis: 52 Buchholz
Kaufmännischer Angestellter
Stellv. Vorsitzender des Petitionsausschusses
Tiemannsweg 10
21244 Buchholz i. d. Nordheide
04181 9286498
0176 17208210
jan.bauer@lt.niedersachsen.de
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Lebenslauf
Geboren am 27. November 1980 in Hamburg, aufgewachsen in Tostedt, verheiratet, zwei Kinder. Realschulabschluss an der Erich-Kästner-Realschule in Tostedt, erweiterter Sekundarabschluss. Ausbildung zum Industriekaufmann bei den Stadtwerken Buchholz. Ab 2000 in verschiedenen Positionen bei den Stadtwerken Buchholz tätig. Berufsbegleitende Weiterbildung bei der Handelskammer Hamburg zum Industriefachwirt und Betriebswirt.
Mitglied des DRK Kreisverbandes Harburg Land e. V., Vizepräsident. Mitglied des Stiftungsrates der Zukunftswerkstatt Buchholz, Vorsitzender des Fördervereins. Mitglied verschiedener Stiftungen.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022). Stellv. Vorsitzender des Petitionsausschusses.
Seit 2016 Mitglied des Rates der Stadt Buchholz, seit 2021 stellv. Bürgermeister. Seit 2016 Mitglied des Kreistages im Landkreis Harburg. Seit 2016 Mitglied des Rates der Ortschaft Dibbersen.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Stadtwerke Buchholz i.d.N. GmbH, Buchholz i.d.N., kaufmännischer Mitarbeiter.
Es besteht eine gesetzliche und vertragliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei den Stadtwerken Buchholz i.d.N. GmbH nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".