Jan-Philipp Beck
SPD
Wahlkreis: 36 Schaumburg
Verwaltungswirt (B. A.) a. D.
Obernstraße 18
31655 Stadthagen
05721 9953670
info@janphilippbeck.de
www.jan-philipp-beck.de
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Lebenslauf
Geboren am 9. März 1990 in Stadthagen, ev.-luth., verheiratet, ein Kind. Nach dem Abitur 2009 Studium an der Fachhochschule Osnabrück. Seit 2012 beschäftigt beim Land Niedersachsen mit beruflichen Stationen in der Staatskanzlei und im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.
Seit 2006 Mitglied der SPD, Vorsitzender der SPD Schaumburg, Vorsitzender der SPD Stadthagen.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2016 Mitglied des Kreistages Schaumburg, seit 2021 stellv. Landrat. Seit 2011 Mitglied des Rates der Stadt Stadthagen.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Land Niedersachsen - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Hannover, Verwaltungsbeamter.
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen. -
Tätigkeiten in Unternehmen
Wirtschaftsbetriebe Stadthagen GmbH, Stadthagen, Mitglied des Aufsichtsrates.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Stadthagen, Stadthagen, Mitglied des Rates,
Landkreis Schaumburg, Stadthagen, Mitglied des Kreistages,
Sparkassenzweckverband Schaumburg, Rinteln, Mitglied der Verbandsversammlung. -
Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen oder in Stiftungen des privaten Rechts
AWO Bezirksverband Hannover e. V., Hannover, Mitglied des Präsidiums.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".