Julius Schneider
SPD
Wahlkreis: 4 Peine
Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten
Goethestraße 16
31224 Peine
05171 5068322
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Lebenslauf
Geboren am 21. September 1992 in Hannover. 2012 Abitur am Wirtschaftsgymnasium in Peine, anschließend Studium der politischen Wissenschaften. Von 2014 bis 2017 Fraktionsgeschäftsführer der SPD-Kreistagsfraktion Gifhorn. Von 2017 bis 2022 Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Falko Mohrs.
Mitglied des Aufsichtsrates der Peine Marketing GmbH.
Seit 2009 Mitglied der SPD. Seit 2016 Vorsitzender der SPD Peine-Kernstadt, seit 2014 Mitglied des SPD-Bezirksvorstandes, seit 2020 Mitglied des SPD-Landesvorstandes.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2021 Mitglied des Rates der Stadt Peine, Mitglied des Ausschusses für Soziale Infrastruktur und kulturelle Teilhabe und des Ausschusses für Strukturpolitik und Wirtschaft.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Falko Mohrs, MdB, Wolfsburg, Mitarbeiter.
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Tätigkeiten in Unternehmen
Peine Marketing GmbH, Peine, Mitglied des Aufsichtsrates.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Peine, Peine, Mitglied des Rates.
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Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen oder in Stiftungen des privaten Rechts
VfB Peine e. V., Peine, Mitglied des Vorstands.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".