Lara Evers
CDU
Wahlkreis: 81 Meppen
Diplom-Kauffrau
Schriftführerin des Niedersächsischen Landtages
Kolpingstraße 5
49716 Meppen
05931 8824129 (Wahlkreisbüro)
mail@lara-evers.de
www.lara-evers.de
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Lebenslauf
Geboren am 3. Dezember 1975, verheiratet, zwei Kinder. Nach dem Abitur 1995 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Osnabrück mit Abschluss Diplom-Kauffrau. Seit Anfang 2008 bis zur Wahl in den Landtag beschäftigt bei einem internationalen Familienunternehmen im Finanzbereich.
Geschäftsführerin des CDU-Kreisverbandes Meppen (ehrenamtlich). Vorsitzende des CDU-Gemeindeverbandes Geeste.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022). Seit 30. November 2022 Schriftführerin des Niedersächsischen Landtages.
Mitglied des Rates der Gemeinde Geeste seit November 2011, Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion seit November 2021.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
ROSEN Technology & Research Center GmbH, Lingen, Diplom-Kauffrau.
Es besteht eine gesetzliche und vertragliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei ROSEN Technology & Research Center GmbH nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Geeste, Geeste, Mitglied des Rates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".