Lena Nzume
Bündnis 90/Die Grünen
Landeswahlvorschlag
Soziologin
Wissenschaftliche Mitarbeiterin a. D.
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
0511 3030-3328
lena.nzume@lt.niedersachsen.de
www.lena-nzume.de
facebook.com/LenaNzume
instagram.com/lenanzume
Lebenslauf
Geboren am 7. März 1980 in Kumba, Kamerun, ein Kind. Abitur in Westerstede. Anschließend Studium an der Universität Konstanz, Fächer: Soziologie, Politikwissenschaft, Kunst- und Medienwissenschaft. Magisterabschluss Soziologie im Jahr 2006. Von 2009 bis 2014 Projektleitung, Geschäftsführung und Assistenz des Vorstandes in der Eriksen-Stiftung und Oldenburger Bürgerstiftung. Von 2014 bis 2020 Tätigkeit bei der Stadt Oldenburg als Koordinatorin für Migration und Teilhabe sowie Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte. Von 2020 bis zur Wahl in den Landtag Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Lehrer*innenbildung am Institut für Pädagogik der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen seit 2014. Beratendes Mitglied des Integrationsausschusses der Stadt Oldenburg.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Keine.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Universität Oldenburg, Oldenburg, wissenschaftliche Mitarbeiterin.
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei der Universität Oldenburg nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen. -
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Oldenburg, Oldenburg, beratendes Mitglied des Integrationsausschusses.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".