Dr. Marco Mohrmann
CDU
Wahlkreis: 54 Bremervörde
Diplom-Agraringenieur
Lange Straße 23
27404 Zeven
04281 9536052 (Wahlkreisbüro)
marco.mohrmann@lt.niedersachsen.de (Büro)
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Lebenslauf
Geboren am 7. September 1973, ev.-luth., verheiratet, drei Kinder. Nach dem Abitur 1993 Wehrdienst. Von 1994 bis 1996 Ausbildung zum Landwirt, von 1996 bis 2001 Studium der Agrarwissenschaften in Kiel und Wageningen/NL. Von 2001 bis 2004 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Tierzucht und Tierhaltung der Universität Kiel, Lehrstuhl für Haustiergenetik. Promotion zum Dr. sc. agr. 2005. Seit 2004 bis zur Wahl in den Landtag 2017 beschäftigt bei HANSA Landhandel GmbH & Co. KG in Heeslingen. Land- und Forstwirtschaft im Nebenerwerb.
Seit 2012 Mitglied des Aufsichtsrates der Zevener Volksbank eG, ab 2023 Volksbank im Elbe-Weser-Dreieck. Seit 2016 Mitglied des Aufsichtsrates des Dorfladen Rhade e. V.
Mitglied der CDU seit 1990, Mitglied des CDU-Bezirksvorstandes Elbe-Weser, Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Rotenburg. Seit Januar 2023 Generalsekretär der CDU Niedersachsen.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017).
Seit 2016 Mitglied des Rates der Gemeinde Rhade. Seit 2016 Mitglied des Samtgemeinderates Selsingen. Seit 2016 Mitglied des Kreistages im Landkreis Rotenburg (Wümme).
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Nebenerwerbslandwirt, Rhadereistedt,
Mohrmann & Mohrmann Forst GbR, Rhadereistedt, Geschäftsführer,
Mohrmann & Mohrmann PV GbR, Rhadereistedt, Geschäftsführer,
Behlke & Marco Mohrmann PV GbR, Rhadereistedt, Geschäftsführer.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".