Melanie Reinecke
CDU
Landeswahlvorschlag
Kauffrau
Fachwirtin Tourismus
Vorsitzende des Unterausschusses "Prüfung der Haushaltsrechnungen"
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
04141 518686
04141 518616
reinecke@melaniereinecke.de
www.melaniereinecke.de
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instagram.com/melanie.rost.90
Lebenslauf
Geboren am 11. August 1979 in Hamburg, ev.-luth., verheiratet. Ausbildung in der Hotellerie, diverse Weiterbildungen im Bereich Tourismus, Fachwirtin für Tourismus. Bis zum Einzug in den Niedersächsischen Landtag tätig bei Touristik Reinecke in Stade.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022). Vorsitzende des Unterausschusses "Prüfung der Haushaltsrechnungen".
Seit 2016 Mitglied des Rates der Hansestadt Stade, seit 2019 stellv. Bürgermeisterin. Seit 2021 Mitglied des Kreistages im Landkreis Stade.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Touristik Reinecke e. K., Stade, Kauffrau.
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Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden
Touristik Reinecke e. K., Stade, Kauffrau.
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Tätigkeiten in Unternehmen
Stade Marketing und Tourismus GmbH, Stade, Mitglied des Aufsichtsrates.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Hansestadt Stade, Stade, Mitglied des Rates und stellv. Bürgermeisterin,
Landkreis Stade, Stade, Mitglied des Kreistages.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".