Nico Bloem
SPD
Wahlkreis: 84 Leer/Borkum
Schiffbauer
Betriebsratsvorsitzender
Vorsitzender des "Unterausschusses für Häfen und Schifffahrt"
Friesenstraße 58
26789 Leer
0491 3371 (Wahlkreisbüro)
nico.bloem@lt.niedersachsen.de (Büro)
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Lebenslauf
Geboren am 2. Juni 1994, verheiratet und wohnhaft in Weener/Tichelwarf. Nach dem Realschulabschluss 2011 Beginn der Ausbildung zum Konstruktionsmechaniker mit Einsatzgebiet Schiffbau auf der MEYER Werft in Papenburg. Im Jahr 2014 Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Danach tätig als Facharbeiter im Bereich Schiffbau, Bordmontage. Im März 2018 Wahl zum Vorsitzenden des Betriebsrates der MEYER Werft, 2022 Wiederwahl als Betriebsratsvorsitzender, Ausübung dieser Funktion bis zur Wahl in den Landtag.
Mitgliedschaften: Sportfreunde Möhlenwarf, Dorfverein Möhlenwarf, Krankenhausverein Rheiderland, Watertoorn Börkum e.V., seit 2011 Mitglied der IG Metall.
Mitglied der SPD seit 2013. Seit 2022 Vorsitzender des SPD-Stadtverbandes Weener.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022). Vorsitzender des "Unterausschusses für Häfen und Schifffahrt".
Seit 2016 Mitglied des Rates der Stadt Weener, stellv. SPD-Fraktionsvorsitzender, seit 2021 stellv. Bürgermeister. Seit 2021 Mitglied des Kreistages im Landkreis Leer, Vorsitzender des Personalausschusses.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
MEYER Werft GmbH & Co. KG, Papenburg, Schiffbauer, Betriebsratsvorsitzender.
Es besteht eine gesetzliche und vertragliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei der MEYER Werft GmbH & Co. KG nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen. -
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Weener, Weener, Mitglied des Rates, 1. stellv. Bürgermeister und stellv. Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion,
Landkreis Leer, Leer, Mitglied des Kreistages.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".