Oliver Schatta
CDU
Landeswahlvorschlag
Kfz-Betriebswirt
selbständiger Kraftfahrzeugtechnikermeister
Böttgerstraße 11
38122 Braunschweig
0172 4686242
oliver.schatta@schatta.de
www.oliver-schatta.de
facebook.com/oliverschatta
instagram.com/oliverschatta
Lebenslauf
Geboren am 22. Oktober 1974 in Braunschweig, verheiratet, zwei Kinder.
Kreishandwerksmeister der Region Braunschweig-Gifhorn. Obermeister der Innung des Kraftfahrzeugtechnikerhandwerks Braunschweig. Mitglied des Vorstands des Landesverbandes des Kfz-Gewerbes Niedersachsen Bremen e. V. Mitglied des Vorstands der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e. V. (UHN). Mitglied des Niedersächsischen Handwerktages (NHT). Mitglied des Vorstands der Karl-Möller-Stiftung.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode (2017 bis 2022) und der 19. Wahlperiode (seit 13. September 2023).
Seit 2011 Mitglied des Rates der Stadt Braunschweig. Seit 2023 Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Autohaus Schatta, Braunschweig, selbstständiger Kraftfahrzeug-Technikermeister,
Gewerbliche Vermietung von Monteurzimmern, Braunschweig.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".