Pascal Leddin
Bündnis 90/Die Grünen
Landeswahlvorschlag
Beamter a. D. (Kreissekretär)
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
0511 3030-3320 (Büro)
pascal.leddin@lt.niedersachsen.de
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Lebenslauf
Geboren 1999 in Uelzen. 2018 Abitur an der KGS Bad Bevensen. Von 2018 bis 2019 Freiwilliges soziales Jahr "Brandschutz" bei der Feuerwehr Uelzen. 2019 bis 2021 Ausbildung als Kreissekretäranwärter. Seit 2021 bis zur Wahl in den Landtag Kreissekretär beim Veterinäramt im Landkreis Uelzen.
Seit 2015 aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Uelzen GmbH.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2021 Mitglied des Rates der Stadt Uelzen.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Landkreis Uelzen, Uelzen, Verwaltungsbeamter.
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Landkreis Uelzen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen. -
Tätigkeiten in Unternehmen
Stadtwerke Uelzen GmbH, Uelzen, Mitglied des Aufsichtsrates.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Hansestadt Uelzen, Uelzen, Mitglied des Rates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".