Peer Lilienthal
AfD
Landeswahlvorschlag
Finanzbeamter a. D.
Schatzmeister der AfD-Fraktion
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
peer.lilienthal@lt.niedersachsen.de
Lebenslauf
Geboren am 4. April 1979 in Hannover, Familienvater, drei Kinder. Nach dem Abitur in Neustadt a. Rbge. Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr, dabei Studium der Politikwissenschaft in Hamburg. Teilnahme an diversen Einsätzen im In- und Ausland. Von 2012 bis zum Eintritt in den Landtag Finanzbeamter, zuletzt als Amtsprüfer.
Mitgliedschaften: Lippische Panzergrenadiere, Freundeskreis Panzergrenadiertruppe, Verein Deutsche Sprache e. V., Landsmannschaft Ostpreußen e. V.
Landesschatzmeister der AfD, Leiter des Landesfachausschusses Haushalt und Finanzen.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017). Von November 2017 bis September 2020 und seit 8. November 2022 Schatzmeister der AfD-Landtagsfraktion.
Keine.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Region Hannover, Hannover, Mitglied der Regionsversammlung,
Sparkasse Hannover, Hannover, Mitglied des Verwaltungsrates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".