Philipp Meyn
SPD
Wahlkreis: 48 Lüneburg-Land
Lehrer a. D.
Studienrat a. D.
Auf dem Meere 14/15
21335 Lüneburg
04131 232859 (Wahlkreisbüro)
moin@philipp-meyn.de
www.philipp-meyn.de
facebook.com/meynKandidat
instagram.com/philippmeyn
Lebenslauf
Geboren am 12. August 1982, ev.-luth., verheiratet, zwei Kinder. Nach dem Abitur 2002 Zivildienst. Von 2003 bis 2009 Studium an der Sporthochschule Köln und der Unversität Essen. Seit 2009 bis zur Wahl in den Landtag tätig als Lehrer am Gymnasium für Sport und Politik-Wirtschaft. Fünf Jahre in der Region Hannover und seit 2014 an der Wilhelm-Raabe-Schule Lüneburg.
Vorsitzender des Kreissportbundes (KSB) Lüneburg e. V. seit 2022.
Mitglied der SPD seit 2007.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2016 Mitglied des Rates der Hansestadt Lüneburg.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Land Niedersachsen, Lehrer.
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen. -
Tätigkeiten in Unternehmen
Lüneburg Marketing GmbH, Lüneburg, Mitglied des Aufsichtsrates.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Hansestadt Lüneburg, Lüneburg, Mitglied des Rates.
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Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen oder in Stiftungen des privaten Rechts
Kreissportbund Lüneburg e. V., Lüneburg, Vorsitzender (ehrenamtlich).
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".