Reinhold Hilbers
CDU
Wahlkreis: 79 Grafschaft Bentheim
Diplomkaufmann (FH)
Verwaltungsleiter
Landesminister a. D.
Schatzmeister der CDU-Fraktion
Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Friesenweg 13
49835 Wietmarschen
05908 8388
05921 991440 (Wahlkreisbüro)
05908 8721
05921 89246 (Wahlkreisbüro)
reinhold.hilbers@lt.niedersachsen.de
www.reinhold-hilbers.de
facebook.com/hilbers.landtag
Lebenslauf
Geboren am 25. Juli 1964, aufgewachsen und wohnhaft in der Grafschaft Bentheim, röm.-kath., verheiratet, vier Kinder. Besuch der Realschule in Lingen, anschließend Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann, Fachhochschulreife an der Fachoberschule Wirtschaft, 15 Monate Wehrdienst bei der 1. Kompanie des Panzerbataillons 523. Studium der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Osnabrück, Abschluss Diplomkaufmann (FH). Von 1991 bis 1992 bei der Firma Georg Utz GmbH, Schüttorf, im Vertriebs- und Produktmanagement tätig. Von 1993 bis 1999 Tätigkeiten bei der Volksbank Lingen eG im Kreditgeschäft, im Firmenkundengeschäft und als Privatkundenberater. Seit 1999 bis zur Wahl in den Landtag 2003 Verwaltungsleiter der Lebenshilfe Nordhorn gGmbH.
Mitglied des Kolping Bildungswerks der Diözese Osnabrück.
Mitglied der CDU seit 1988. Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Grafschaft Bentheim. Stellv. Landesvorsitzener der CDU in Niedersachsen. Stellv. Bezirksvorsitzender der CDU-Osnabrück-Emsland.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 15. bis 19. Wahlperiode (seit 4. März 2003). Von 2013 bis 2017 stellv. Vorsitzender, seit November 2022 Schatzmeister der CDU-Landtagsfraktion. Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.
Von November 2017 bis November 2022 Niedersächsischer Finanzminister, Mitglied des Bundesrates.
Seit 1991 Mitglied des Kreistages im Landkreis Grafschaft Bentheim, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Land Niedersachsen - Finanzministerium, Hannover, Landesminister.
Es besteht eine gesetzliche und vertragliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei der Lebenshilfe Nordhorn gGmbH nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".