René Kopka
SPD
Wahlkreis: 18 Einbeck
Fraktionsgeschäftsführer
Diplom-Sozialwirt
Münsterkamp 8
37574 Einbeck
05561 3193035
info@rene-kopka.de
www.rene-kopka.de
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instagram.com/renekopka
Lebenslauf
Geboren am 7. Oktober 1977, ev.-luth., verheiratet, zwei Kinder. Nach dem Abitur 1997 in Einbeck Zivildienst. Von 1998 bis 2001 Ausbildung zum Bankkaufmann, danach Studium der Sozialwissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen mit den Schwerpunkten Politikwissenschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaft, Personalwirtschaftslehre und Arbeitsrecht. Ab 2007 Büroleiter im Wahlkreisbüro, ab 2015 parlamentarischer Referent und seit dem Jahr 2018 bis zur Wahl in den Landtag Fraktionsgeschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion.
Mitgliedschaften: AWO, Ver.di, SoVD, NABU, örtliche Sozial- und Kulturvereine, Fördermitglied der Freiwilligen Feuerwehr, Tennisverein Blau-Weiß Einbeck e. V.
Mitglied der SPD seit 2005. Seit 2021 stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Northeim-Einbeck. Seit 2006 Vorstandsmitglied im SPD-Ortsverein Einbeck.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2021 beratendes Mitglied im Ausschuss für Tourismus und Wirtschaftsförderung der Stadt Einbeck.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Hannover, Geschäftsführer.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".