Saskia Buschmann
CDU
Landeswahlvorschlag
Polizeibeamtin a. D.
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
04941 6045496 (Wahlkreisbüro)
0151 57423577
saskia.buschmann@lt.niedersachsen.de
www.saskia-buschmann.de
Lebenslauf
Abitur 1998 an der BBS I Aurich, Fachrichtung Wirtschaft. Seit 1999 Polizeibeamtin des Landes Niedersachsen in verschiedenen Verwendungsbereichen (Studium, Bereitschaftspolizei, Einsatz- und Streifendienst inkl. Einsatzhundertschaft, Zentraler Kriminaldienst Fachkommissariat 4 ^DDS Staatsschutz/Radikalisierungsprävention, Abordnungen zur Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück und zum LKA Niedersachsen). Nebenberufliches Studium an der Fernuniversität Hagen mit Abschluss Bachelor (Politik- und Organisationswissenschaften).
Ehrenamtlich engagiert beim DLRG-Ortsverband Aurich (Vorstandstätigkeit, Schwimmausbildung, Wasserrettungsdienst), DLRG-Bezirksverband Ostfriesland (Vorstandstätigkeit und Mitglied des Lehrteams). Vorsitzende der GdP-Kreisgruppe Aurich und Mitglied im Bezirksvorstand.
Seit 2007 Mitglied der CDU Aurich mit diversen Vorstandsämtern, Mitglied der Frauen-Union, seit 2021 Vorsitzende des CDU-Ortsverbandes Aurich-Mitte.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Beratendes Mitglied des Rates der Ortschaft Wallinghausen. Mitglied des Rates der Stadt Aurich. Mitglied des Kreistages im Landkreis Aurich.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Land Niedersachsen, Polizeibeamtin.
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".