Sebastian Zinke
SPD
Wahlkreis: 42 Walsrode
Polizeidirektor a. D.
Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion
Lange Straße 27
29664 Walsrode
05161 4810-703
05161 4810-702
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Lebenslauf
Geboren am 26. Juli 1981, ev.-luth., wohnhaft in Bomlitz. Nach dem Abitur 2001 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Osnabrück. 2006 Erstes juristisches Staatsexamen, anschließend Referendariat und Zweites juristisches Staatsexamen OLG Celle 2009. Seit 2010 Angehöriger des höheren Polizeivollzugsdienstes des Landes Niedersachsen mit Verwendungen als Leiter des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Verden/Osterholz sowie als Referent für Bundesrats- und Kabinettsangelegenheiten im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Seit 2014 bis zur Wahl in den Landtag 2017 Referent der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für Inneres, Recht, Bundes- und Europaangelegenheiten sowie persönlicher Referent der Fraktionsvorsitzenden.
Seit 2006 Mitglied im Aufsichtsrat der Heidekreis-Klinikum GmbH, seit 2011 stellv. Vorsitzender. Seit 2022 Mitglied des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Walsrode.
Mitglied der SPD seit 2003.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14.November 2017). Seit November 2019 stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion.
Seit 2006 Mitglied des Kreistages im Landkreis Heidekreis, seit 2018 Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. Seir 2020 Mitglied des Rates der Stadt Walsrode.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".