Stephan Bothe
AfD
Landeswahlvorschlag
Examinierter Altenpfleger
Stellv. Vorsitzender der AfD-Fraktion
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
stephan.bothe@lt.niedersachsen.de (Büro)
afd.bothe@t-online.de (privat)
facebook.com/StephanBotheMDL
Lebenslauf
Geboren am 8. September 1984, röm.-kath., verheiratet, zwei Kinder. Abschluss der Tischlerlehre 2002. Abschluss der Ausbildung zum examinierten Altenpfleger 2008. Ableistung des Zivildienstes von 2004 bis 2005.
Seit 2016 Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Lüneburg. Seit 2020 stellv. Vorsitzender der AfD Niedersachsen.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017). Seit Oktober 2024 stellv. Vorsitzender der AfD-Fraktion. Innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion und Mitglied des Ausschusses für Inneres und Sport.
Seit 2016 Mitglied des Kreistages im Landkreis Lüneburg. Seit 2023 Mitglied des Rates der Samtgemeinde Amelinghausen.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Lüneburg, Lüneburg, Mitglied des Kreistages,
Samtgemeinde Amelinghausen, Amelinghausen, Mitglied des Rates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".