Stephan Christ
Bündnis 90/Die Grünen
Landeswahlvorschlag
Kirchenmusiker
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
0511 3030-3310
stephan.christ@lt.niedersachsen.de
www.stephanchrist.de
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Lebenslauf
Geboren am 13. Januar 1991 in Cloppenburg, röm.-kath., ledig, keine Kinder. Nach dem Abitur 2010 Beginn des Studiums der Chemie und Physik an der Universität Oldenburg, 2013 Abschluss B. Sc. Seit 2010 nebenberufliche Tätigkeit als Kirchenmusiker, 2016 C-Examen bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, ab 2021 hauptberuflich als Kirchenmusiker tätig in der Kath. Kirchengemeinde St. Andreas Cloppenburg. 2019 bis 2021 als Referent im Regionalbüro tätig für Viola von Cramon, MdEP. Seit 2021 bis zur Wahl tätig als regionaler Mitarbeiter für Hans-Joachim Janßen, MdL.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2021 Mitglied des Kreistages im Landkreis Cloppenburg.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Hans-Joachim Janßen, MdL, Hannover, persönlicher Mitarbeiter,
Kath. Kirchengemeinde St. Andreas Cloppenburg, Cloppenburg, Kirchenmusiker,
Viola von Cramon-Taubadel, MdEP, Straßburg, lokaler Assistent (bis Nov. 2021). -
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Cloppenburg, Cloppenburg, Mitglied des Kreistages und Vorsitzender der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (bis Dezember 2022).
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".