Thore Güldner
SPD
Wahlkreis: 64 Oldenburg-Land
Politikwissenschaftler
Vorsitzender des Unterausschusses "Verbraucherschutz"
Arthur-Fitger-Straße 10
27749 Delmenhorst
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Lebenslauf
Geboren am 9. Dezember 1995 in Delmenhorst. Fachabitur 2014. Von 2014 bis 2019 Studium der Politikwissenschaften und Geschichte an der Universität Vechta, während des Studiums diverse Nebenjobs, u. a. als studentischer Mitarbeiter im Bundestagswahlkreisbüro von MdB Susanne Mittag. Ab 2017 Mitarbeiter des Landtagsabgeordneten Deniz Kurku, zuständig für Innen- und Verbraucherschutzpolitik. Ab 2020 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Susanne Mittag, zuständig für Innenpolitik und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Seit 2011 Mitglied im Niedersächsischen Fußballverband, Fußballschiedsrichter.
Seit 2014 Mitglied der SPD.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022). Vorsitzender des Unterausschusses "Verbraucherschutz".
Seit 2016 Mitglied des Kreistages im Landkreis Oldenburg, seit 2021 Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. Seit 2016 Mitglied des Rates der Gemeinde Dötlingen, Vorsitzender des Brandschutzausschusses.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Susanne Mittag, MdB, Berlin, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Oldenburg, Oldenburg, Mitglied des Kreistages,
Gemeinde Dötlingen, Dötlingen, Mitglied des Rates,
EWE-Verband, Oldenburg, Mitglied der Verbandsversammlung (ehrenamtlich),
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen, Bremen, Mitglied der Verbandsversammlung (ehrenamtlich).
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Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen oder in Stiftungen des privaten Rechts
EWE-Stiftung, Oldenburg, Mitglied des Stiftungsrates (ehrenamtlich).
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".