Verena Kämmerling
CDU
Landeswahlvorschlag
Diplom-Agraringenieurin (FH)
Heger-Tor-Wall 23
49078 Osnabrück
0541 57067
dialog@verenakaemmerling.de
www.verenakaemmerling.de
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Lebenslauf
Geboren am 25. April 1981, röm.-kath., verwitwet. Nach dem Abitur 2000 Ausbildung zur landwirtschaftlich-technischen Assistentin. Von 2003 bis 2007 Studium der Agrarwissenschaften an der Hochschule Osnabrück. Im Anschluss Volontariat bei top agrar. Von 2009 bis 2011 Referentin beim Deutschen Bauernverband e. V., Berlin. Seit 2011 bis zur Wahl in den Landtag Referentin beim Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e. V., Münster.
Mitglied der CDU in Niedersachsen seit 2012.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2016 Mitglied des Rates der Stadt Osnabrück.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e. V., Münster, Referentin.
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e. V. nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen. -
Tätigkeiten in Unternehmen
St.-Elisabeth-Pflege GmbH, Osnabrück, Mitglied des Aufsichtsrates.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Osnabrück, Osnabrück, Mitglied des Rates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".