Veronika Bode
CDU
Landeswahlvorschlag
Diplom-Verwaltungswirtin (FH)
Stellv. Vorsitzende der CDU-Fraktion
Maschweg 2
38350 Helmstedt
05351 424619 (Wahlkreisbüro)
info@veronikabode.de
www.veronikabode.de
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Lebenslauf
Geboren am 8. Oktober 1972, röm.-kath., verheiratet, eine Tochter. Abitur 1992 am Gymnasium Julianum Helmstedt. Von 1993 bis 1997 Vorbereitungsdienst/Beamtenlaufbahn bei der Stadt Wolfsburg, Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Braunschweig zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH). Anschließend bis zur Wahl in den Landtag 2017 Beamtin bei der Stadt Wolfsburg, Sachbearbeiterin in verschiedenen Bereichen der Sozialverwaltung, zuletzt Rechtsstelle des Jobcenters Wolfsburg.
Seit 2022 Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Helmstedt.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017). Seit November 2022 stellv. Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion.
Seit 2011 Mitglied des Rates der Gemeinde Grasleben. Seit 2016 Mitglied des Rates der Samtgemeinde Grasleben und seit 2021 Ratsvorsitzende und stellv. Samtgemeindebürgermeisterin. Seit 2021 Mitglied des Kreistages des Landkreises Helmstedt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei der Stadt Wolfsburg nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Grasleben, Grasleben, Mitglied des Rates,
Samtgemeinde Grasleben, Grasleben, Mitglied des Rates, Ratsvorsitzende und stellv. Samtgemeindebürgermeisterin,
Landkreis Helmstedt, Helmstedt, Mitglied des Kreistages. -
Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen oder in Stiftungen des privaten Rechts
Politische Bildungsstätte Helmstedt e. V., Helmstedt, Mitglied des Vorstands.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".