Wiard Siebels
SPD
Wahlkreis: 86 Aurich
Bank- und Sparkassenkaufmann
Parl. Geschäftsführer der SPD-Fraktion
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
04941 3387 (Wahlkreisbüro)
0511 3030-3036 (Büro)
info@wiard-siebels.de
www.wiard-siebels.de
Lebenslauf
Geboren am 16. März 1978 in Aurich, ev.-luth., ein Sohn. 1997 Abitur am Gymnasium Ulricianum in Aurich. Zivildienst beim Kreiskrankenhaus Aurich. Von 1998 bis 2001 Ausbildung zum Bank- und Sparkassenkaufmann bei der Sparkasse Aurich-Norden. Tätigkeit als Angestellter der Sparkasse. Anschließend Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt an der Universität Osnabrück (ohne universitären Abschluss).
Mitgliedschaften: Gewerkschaft Ver.di, Arbeiterwohlfahrt, "Aurich ^DDS ran an die Bahn" e. V., Deutsch-Niederländische Heimvolkshochschule e. V., Blühende Landschafen Großefehn e. V., Bosselverein Rechtsupweg, Bosselverein Lübbertsfehn.
Mitglied der SPD seit 1993, Vorsitzender des SPD-Stadtverbandes Aurich von 2004 bis 2014. Mitglied des Vorstandes des SPD-Unterbezirks Aurich seit 1995, stellv. Vorsitzender seit 2013. Stellv. Vorsitzender des SPD-Bezirks Weser-Ems seit 2010.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 16. bis 19. Wahlperiode (seit 26. Februar 2008). Seit November 2017 Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion.
Seit 1999 Mitglied des Rates der Stadt Aurich. Seit 2011 Mitglied des Kreistages im Landkreis Aurich. Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Aurich-Norden.
-
Tätigkeiten in Unternehmen
Länderzentrum für Niederdeutsch gGmbH, Bremen, Mitglied des Aufsichtsrates.
-
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Aurich, Aurich, Mitglied des Rates,
Landkreis Aurich, Aurich, Mitglied des Kreistages,
Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland -Ostfriesische Sparkasse-, Aurich, Mitglied des Verwaltungsrates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".
Mitgliedschaft in Ausschüssen und Gremien
- Ältestenrat
- Wahlprüfungsausschuss
- Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs
- Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl und der Zustimmung nach Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung
- 25. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss - "Praxis der AT-Vergütung in der Niedersächsischen Staatskanzlei und den Ministerien"