Fraktionslose Abgeordnete
Hintergrund:
Abgeordnete, die derselben Partei angehören, schließen sich im Regelfall nach der Wahl im Landtag zu einer Fraktion zusammen – wenn sie gemeinsam die erforderliche Mindestgröße erreichen. Diese parlamentarische Gemeinschaft hilft den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, ihre parlamentarische Tätigkeit wirksam auszuüben, Arbeit kann geteilt und Wissen gebündelt werden. Je geschlossener eine Fraktion nach außen auftritt, desto effektiver kann sie ihre Ziele zur Geltung bringen. Allerdings kommt es gelegentlich vor, dass Abgeordnete ihre Fraktionsgemeinschaft wegen unüberbrückbarer politischer Konflikte verlassen. Auch kann es vorkommen, dass sich eine Fraktion auflöst. Die Abgeordneten, die nicht mehr einer Fraktion angehören, behalten dennoch ihr Mandat. Fraktionslose Abgeordnete haben aber weitaus weniger parlamentarische Einflussmöglichkeiten als im Verbund innerhalb einer Fraktion. Was das für den parlamentarischen Betrieb bedeutet, können Sie hier nachlesen.