Ausschüsse

Ausschussmitglieder diskutieren miteinander

Zentralen eines Arbeitsparlamentes

Ausschussvorsitzender leitet vom Platz aus die Sitzung
Jeder Ausschuss wird von einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden geleitet (Mitte). (© Focke Strangmann)
Informationstafel vor einer Ausschusssitzung
Auch die parlamentarische Detailarbeit findet grundsätzlich öffentlich statt. (© Focke Strangmann)

Die Themen, die der Landtag zu behandeln hat, sind sehr vielfältig und viele politische Sachfragen sind ausgesprochen komplex. Weil das Plenum überfordert wäre, wenn es sich mit jeder Einzelheit eines Themenbereiches befassen wollte, bildet das Parlament Ausschüsse zu bestimmten Fachgebieten. Ein weiterer Vorteil: Die Abgeordneten können die Arbeit unter sich aufteilen und sich in bestimmte Themenbereiche vertiefen. In der Regel entsprechen die thematischen Aufgabenbereiche der Ausschüsse denen der Ministerien. Die Ausschüsse bestehen je nach Bedeutung aus einer unerschiedlichen Anzahl von Mitgliedern des Parlamentes, die als Spezialistinnen und Spezialisten für ihr jeweiliges Fachgebiet gelten. Gewissermaßen sind die Ausschüsse eine verkleinerte Version des Plenums: Die Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt die Mehrheitsverhältnisse des Landtages wider. Es obliegt den einzelnen Fraktionen, zu entscheiden, welche Parlamentsmitglieder sie in welchen Ausschuss entsenden. Neben den Fachausschüssen gibt es weitere Ausschüsse eigener Art und Unterschüsse. Hier finden Sie eine Übersicht aller Ausschüsse.

Die Hauptaufgabe der Ausschüsse besteht darin, die vom Plenum überwiesenen Vorlagen, Entwürfe oder Anträge sehr genau zu beraten und offene Detailfragen zu klären. Sie beraten Vorlagen — etwa Gesetzentwürfe, den Haushaltsplan oder sonstige Anträge — im Detail und legen dem Plenum danach eine Beschlussempfehlung vor. Die Ausschüsse befassen sich mit den Beratungsgegenständen, die ihnen vom Plenum überwiesen werden. Nur wenn die Geschäftsordnung etwas anderes bestimmt oder wenn eine Fraktion dies beantragt, können sie sich auch mit anderen Themen befassen.

Die Ausschüsse können externe Beraterinnen und Berater im Rahmen einer Anhörung hinzuziehen, um sich ein möglichst vielfältiges Bild zu verschaffen. Des Weiteren sind Ortsbesuche möglich, um sich direkt vor Ort zu informieren. Außerdem können sich die Ausschussmitglieder bei Recherchen und vor allem in konkreten Rechtsfragen vom parteipolitisch neutralen Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) des Landtages unterstützen lassen.

Die Willensbildung der Volksvertretung soll sich grundsätzlich „vor aller Augen“ vollziehen. Deshalb tagen die ständigen Ausschüsse grundsätzlich öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können unkompliziert an einer Ausschusssitzung teilnehmen. Aufgrund ihrer zentralen Rolle in einem Arbeitsparlament wie dem Niedersächsischen Landtag werden die Ausschüsse auch als Werkstätten des Parlaments bezeichnet.