Parlamentarische Untersuchungsausschüsse
Scharfe Schwerter der parlamentarischen Kontrolle
Nach Artikel 27 der Niedersächsischen Verfassung kann und muss der Landtag auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) einsetzen. Dieser prüft hauptsächlich mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und etwaiges Fehlverhalten von Politikern und Politikerinnen. Er kann Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden initiieren. Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht an das Plenum zusammen. Untersuchungsausschüsse gelten als “scharfes Schwert” der parlamentarischen Kontrolle, da sie dem Parlament sehr tief greifende Untersuchungsmöglichkeiten bieten.
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Aktuell setzt der Niedersächsische Landtag keine PUA ein.