Präsidium
Leitungsgremium des Landtages
Die Präsidentin des Landtages, deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie die Schriftführerinnen und Schriftführer bilden das Präsidium. Abgeordnete aller Fraktionen sind im Präsidium vertreten. Das Präsidium unterstützt die Präsidentin in Angelegenheiten der Verwaltung des Landtages. Es wirkt mit bei wichtigen Personalentscheidungen, beim Entwurf des Haushaltsplans für den Landtag, bei der Verfügung über die Räume im Landtagsgebäude, beim Erlass einer Hausordnung und bei der Verfügung über die Akten des Landtages.
Darüber hinaus unterstützen die Präsidiumsmitglieder die Landtagspräsidentin bei der Leitung der Plenarsitzungen: Die Präsidentin oder eine Vizepräsidentin beziehungsweise ein Vizepräsident sorgen für die parlamentarische Ordnung im Plenum, unterstützt von jeweils zwei Schriftführerinnen oder Schriftführern – in der Regel eine oder einer von den Regierungsfraktionen und eine oder einer von den Oppositionsfraktionen. Gemeinsam bilden die jeweils drei präsidierenden Präsidiumsmitglieder den Sitzungsvorstand. Die Schriftführenden nehmen Anträge und Wortmeldungen entgegen, verlesen Schriftstücke, führen Rednerlisten, überwachen die Korrekturen des Plenarprotokolls und stellen mit der Präsidentin das Ergebnis von Abstimmungen fest.
Das Aufgabenspektrum des Präsidiums zeigt: Es ist ein wichtiges Leitungsgremium des Landesparlamentes. Mitglieder des Präsidiums können abberufen werden, wenn die Mehrheit aller Mitglieder des Landtages dies beantragt und zwei Drittel aller Mitglieder diesem Antrag zustimmen (Artikel 18 Absatz 4 der Niedersächsischen Verfassung ). Trotz ihrer besonderen Stellung sind die Mitglieder des Präsidiums nicht zur politischen Enthaltsamkeit verurteilt. Sie beteiligen sich an den Abstimmungen des Parlaments und können, sobald sie ihre erhöhten Präsidiumsplätze verlassen haben, in Debatten als einfache Abgeordnete das Wort ergreifen.