Untersuchungsrecht
Das Untersuchungsrecht
Ein weiteres Instrument der Kontrolle ist das Untersuchungsrecht des Landtages. Der Landtag ist befugt, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichten, wenn es darum geht, einen Umstand im öffentlichen Interesse aufzuklären – beispielsweise Missstände in der Verwaltung oder das Fehlverhalten einzelener Politikerinnen oder Politiker. Beantragt mindestens ein Fünftel der Landtagsabgeordneten, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, ist dies sogar verpflichtend. Angesichts dieser Pflicht ist das Instrument des Untersuchungsausschusses ein besonders "scharfes Schwert" der Opposition, da sie in der Regel ohne das Zutun der Mehrheitsfraktionen einen Untersuchungsausschuss anberaumen kann. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss – kurz PUA – führt ein Verfahren durch, dass dem am Gericht sehr ähnlich ist: Geladene Zeugen sind zur Wahrheit ihrer Aussagen verpflichtet. Dabei hat der Ausschuss einen sehr weit gehenden Auskunftsanspruch gegenüber der Landesregierung, deren Beauftragten und auch gegenüber Dritten. Gerichte und Behörden haben Rechts- und Amtshilfe zu leisten. Über das Ergebnis seiner Untersuchung erstattet er dem Landtag Bericht.