Aufgaben und Ablauf
Debatten für die Öffentlichkeit
Alle Mitglieder des Parlamentes gemeinsam bilden das Plenum des Landtages. Mit anderen Worten: Das Plenum ist die Vollversammlung des Landtages. Der Ort, an dem das Plenum zusammenkommt, ist der Plenarsaal des Niedersächsischen Landtages im Herzen der Landeshauptstadt Hannover. In der Regel kommt die parlamentarische Vollversammlung einmal im Monat zu einer meist drei oder vier Tage dauernden Sitzung zusammen – je nach Umfang der Themen, die aus politischer Sicht auf die Tagesordnung kommen sollen. Diese auf mehrere Tage verteilte Sitzung wird Tagungsabschnitt genannt. Weit im Voraus eines Jahres plant der Ältestenrat das nächste parlamentarische Jahr, um eine Vielzahl von Terminen in Einklang zu bringen. Im Jahresterminplan werden die Sitzungstermine festgehalten. Hinsichtlich des Tagungsrhythmus gibt es jedoch auch Ausnahmen: Innerhalb der sitzungsfreien Wochen im Sommer – meist deckungsgleich mit den Sommerferien in Niedersachsen – tagt das Plenum nicht. Darüber hinaus können zusätzliche Sitzungen, auch kurzfristig, anberaumt werden (Artikel 21 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung). Grundsätzlich tagt das Plenum öffentlich, die Sitzungen können direkt von den Besuchertribünen oder per Livestream von zuhause aus verfolgt werden.
Das Plenum ist das Zentrum der parlamentarischen Debatte. Rede und Gegenrede bestimmen das Wesen der Plenardebatte, an deren Ende gewöhnlich eine Abstimmung folgt. Das Plenum behandelt Gesetzentwürfe in zwei Beratungen, andere Anträge meist in einer Beratung. Hier werden politische Vorhaben im Grundsatz, oft hart in der Sache und sehr intensiv debattiert – und das unter den Augen der Öffentlichkeit. Natürlich: Nicht jeder hat die Zeit, die oft sehr zeitintensiven Sitzungen im Detail zu verfolgen. Stellvertretend übernehmen dies die Medien, die ständigen Begleiterinnen und Begleiter eines jeden Plenums.
In einer Plenardebatte machen die Abgeordneten ausführlich von ihrem Rederecht Gebrauch: einerseits durch angemeldete, von der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten angekündigte Beiträge, auch Kurzinterventionen und Zwischenfragen sind möglich; andererseits aber auch durch Zwischenrufe oder Unmutsbekundungen. Viele Zuhörerinnen und Zuhörer sind von diesem Debattenstil ebenso negativ überrascht wie von dem zuweilen offenkundigen Desinteresse mancher Abgeordneter, die während der Beratung Akten studieren, Zeitung lesen oder den Plenarsaal verlassen.
Doch diese vermeintliche Unachtsamkeit ist ein Merkmal jedes Arbeitsparlamentes: Die Positionen der Abgeordneten und Fraktionen wurden bereits zuvor in Ausschuss-, Arbeitskreis- und Fraktionssitzungen intensiv diskutiert und sind daher für die Parlamentsmitglieder oft nicht neu. Deshalb bezweckt der einzelne Debattenbeitrag meist nicht, das politische Gegenüber zu überzeugen, sondern dient dazu, der Öffentlichkeit – den Bürgerinnen und Bürgern und den Medien – die verschiedenen politischen Positionen pointiert aufzuzeigen. Durch die Plenardebatte legen die Abgeordneten Rechenschaft über ihr politisches Handeln ab und machen die Entscheidungsprozesse im Landtag, die vorab in Arbeitskreis- und Ausschussberatungen stattgefunden haben, transparent und nachvollziehbar.
"Reguläre Sitzung" oder "Sondersitzung?
Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen "regulären Sitzungen" und "Sondersitzungen" des Landtages. Das erfahren Sie hier:
In der Regel kommt das Plenum des Landtages einmal im Monat für drei bis vier Tage zusammen. Immer im Spätsommer des Vorjahres berät der Ältestenrat des Landtages über die parlamentarische Terminplanung für das jeweils kommende Jahr. Bei der Planung der Plenarsitzungen werden Wahltermine, Parteitage, Klausurtagungen und verschiedenste andere Termine berücksichtigt und wie ein Mosaik zusammengesetzt. Die geplanten Plenartermine finden Sie dann ebenso wie die vorgesehenen Ausschusssitzungen im Terminplan des Landtages.
Diese Termine im parlamentarischen Jahreskalender sind nicht bindend, sondern tatsächlich nur im Sinne einer Planung zu verstehen. Am Ende eines jeden Tagungsabschnitts kündigt die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident den geplanten nächsten Tagungsabschnitt an. Der Ältestenrat legt in der Regel etwa eine Woche vor einem „regulären“ Plenarabschnitt den Beginn und die Tagesordnung der Sitzungen fest. Erst nach der Einberufung durch die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten sind die Termine für diese „regulären“ Plenarsitzungen verbindlich. Angesichts aktueller Entwicklungen können sich jedoch jederzeit Änderungen ergeben.
Es kann sein, dass das Plenum außerhalb dieser Termine (kurzfristig) einberufen werden soll. Dann wird von einer „außerplanmäßigen Plenarsitzung“ oder von einem „Sonderplenum“ gesprochen. Die Initiative, den Landtag einzuberufen, muss gemäß Art. 21 Abs. 2 Satz 2 der Landesverfassung von (mindestens) einem Viertel der Mitglieder des Landtages oder der Landesregierung ausgehen. In diesem Fall haben die Initiatoren anzugeben, mit welchem Beratungsgegenstand der Landtag sich befassen soll. Wird die Einberufung des Landtages von einem Viertel der Mitglieder verlangt, müssen diese einen entsprechenden Antrag unterzeichnen, damit dokumentiert ist, dass das entsprechende „Quorum“ erreicht ist. Die außerplanmäßige Sitzung muss in angemessener Zeit, spätestens aber zwei Wochen nach Eingang des Antrages stattfinden. Diese zusätzlichen Termine werden jeweils dann in den parlamentarischen Jahreskalender aufgenommen und auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht, wenn der Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung für eine „Sondersitzung“ festgelegt hat.