Ausbildung im Landtag
Ausbildung zur Verwaltungswirtin oder zum Verwaltungswirt
Sie suchen einen Ausbildungsplatz in einer einzigartigen Landesbehörde in einem der schönsten Dienstgebäude Niedersachsens mit sehr guten Übernahmemöglichkeiten im Anschluss an die Ausbildung? Dann sind Sie hier genau richtig! Wir bieten eine duale Ausbildung in einem abwechslungsreichen Arbeitsumfeld mit modern und ergonomisch ausgestatteten Arbeitsplätzen, flexiblen Arbeitszeiten und monatlichen Ausbildungsbezügen in Höhe von rund 1.259 Euro, ab 01.11.2024 prognostisch 1.359 Euro.
Die Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf, dauert zwei Jahre und ist eine Kombination aus berufspraktischen Ausbildungsabschnitten in der Landtagsverwaltung und fachtheoretischem Unterricht am Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN) in Bad Münder.
Die Ausbildung läuft wie folgt ab:
Die Ausbildung läuft wie folgt ab:
- Beginn am 1. August eines Jahres mit der Einstellung als Regierungssekretär-Anwärterin bzw. -Anwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf,
- Einführungsveranstaltungen zum Kennenlernen der Landtagsverwaltung,
- ab Ende August ca. 3-monatiger Grundlehrgang am SiN in Bad Münder,
- anschließend ca. 14-monatige berufspraktische Ausbildung in grundsätzlich allen Arbeitsbereichen der Landtagsverwaltung,
- anschließend ca. 7-monatiger Abschlusslehrgang inclusive Laufbahnprüfung am SiN in Bad Münder.
Nach Ablauf der zweijährigen Ausbildung und erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung sind Sie Verwaltungswirtin oder Verwaltungswirt und haben damit die Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste erworben (ehemaliger mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst).
Die Plätze für die berufspraktischen Studienzeiten bis 28. Februar 2025 sind bereits vergeben.
Für die Ausbildung zur Verwaltungswirtin/zum Verwaltungswirt sind für 2025 keine neuen Stellen vorgesehen.
Bitte bewerben Sie sich daher nicht für diese Zeiträume.
Sofern für spätere Zeiträume Ausbildungsplätze zu besetzen sind, wird die entsprechende Ausschreibung hier veröffentlicht.
Einstellungsvoraussetzungen
Für eine Einstellung müssen Sie folgende formalen Voraussetzungen erfüllen:
In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder
- die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt und
- die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Zudem verfügen Sie zum Zeitpunkt der Einstellung als Bildungsvoraussetzung mindestens über
- einen Realschulabschluss,
- einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- einen Hauptschulabschluss und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder
- einen als gleichwertig anerkannter Bildungsst.
Außerdem dürfen Sie am Tag der Einstellung das 40. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben. Dies gilt nicht
- in den Fällen, in denen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 8 SVG vorliegen,
- für Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins nach § 9 SVG sowie
- für Bewerbende, die minderjährige Kinder betreut oder einen nahen Angehörigen gepflegt haben, der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig war. Die Höchstaltersgrenze erhöht sich dann je Kind oder Pflegefall um drei Jahre bis zu einem Höchstalter von 46 Jahren.
Daneben sollten Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, keine Vorstrafen haben, gesundheitlich geeignet sein und außerdem über folgende weitere Kompetenzen verfügen:
- ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen,
- ein gutes Textverständnis,
- Freude am serviceorientierten Arbeiten und kollegialer Zusammenarbeit sowie
- Konzentrationsfähigkeit, Sorgfalt und Organisationstalent.
Im Einzelfall sind Ausnahmen von den oben genannten Voraussetzungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen sollten.
Bewerbung
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- lückenloser Lebenslauf (mit Angaben zur Staatsangehörigkeit)
- Kopie der letzten beiden Zeugnisse und/oder des Zeugnisses der 10. Klasse
- ggf. Nachweise über bisherige Ausbildungen
- ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises
- sonstige Nachweise, z. B. über Erziehungs-, Pflege- oder Dienstzeiten
Adäquate ausländische Urkunden müssen ins Deutsche übersetzt sein. Ausländische Zeugnisse oder andere Bildungsnachweise bedürfen der amtlichen Anerkennung, beispielsweise deutscher Kultusbehörden.
Auswahlverfahren
Nach dem Bewerbungsschluss beginnt das Auswahlverfahren, das aus der Vorauswahl, dem Einstellungstest und einem Assessment Center bzw. Vorstellungsgespräch besteht.
Hat uns Ihre Bewerbung überzeugt, werden Sie von uns zunächst zu einem mehrstündigen Einstellungstest eingeladen. Nach Auswertung der Testergebnisse erhalten dann die geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber noch eine Einladung zum Assessment Center bzw. Vorstellungsgespräch.
Kontakt zur Personalstelle
Niedersächsischer Landtag
Personalstelle
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
+49 (0)511 3030-2106 (Frau Rose)
personal@lt.niedersachsen.de