Beratungsgegenstände
Was wie debattiert wird
Aktuelle Stunde, Dringliche Anfrage oder Gesetzentwurf: Im Plenum wird eine Vielzahl von sogenannten Beratungsgegenständen verhandelt. Je nach Inhalt und Absicht werden die Themen (= Gegenstände) auf unterschiedliche Art und Weise beraten. Beispielsweise läuft eine Aktuelle Stunde nach einem anderen Prozedere ab als die Behandlung eines Gesetzentwurfes. Welche Beratungsgegenstände wie verhandelt werden, legt die Geschäftsordnung des Landtages fest.
Die Beratungsgegenstände im Überblick
Entwürfe für Landesgesetze können aus der Mitte des Landtages, von der Landesregierung oder durch ein Volksbegehren eingebracht werden. Um vorschnelle Entscheidungen bei der Gesetzgebung zu vermeiden, behandelt der Landtag jeden Gesetzentwurf grundsätzlich in zwei Beratungen. Eine dritte Beratung ist möglich, wenn weitere Änderungsanträge der Fraktionen vorliegen.
Mit Anträgen kann der Landtag um eine Entschließung, eine Zustimmung oder um einen sonstigen Beschluss gebeten werden. Anträge können von der Landesregierung, von einer Fraktion oder von mindestens zehn Abgeordneten eingebracht werden. Anträge sind ein wichtiges Instrument der Parlamentsmitglieder, um auf Gesetzgebung und Politik einwirken zu können. Durch sie wird in der Regel die Landesregierung aufgefordert, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung eines spezifischen Themenbereiches vorzulegen. Anträge können ohne Aussprache direkt an einen Ausschuss überwiesen werden. Sehr häufig gibt es zum Beispiel sogenannte Entschließungsanträge: Durch diese parlamentarische Handlungsform erklärt das Parlament seine Position hinsichtlich eines bestimmten Gesetzesvorhabens und fordert etwa die Landesregierung auf, einen bestimmten Aspekt bei der Umsetzung des Gesetzes zu beachten.
Nach dem Grundgesetz hat jederfrau und jedermann das Recht, sich einzeln oder gemeinsam mit anderen mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretungen zu wenden. Im Bundesland Niedersachsen ist dafür der Landtag die entsprechende Anlaufstelle. Bewusst hat der Verfassungsgeber dieses Grundrecht jedem eingeräumt, der sich durch eine Verwaltungsentscheidung benachteiligt fühlt oder Bitten und Vorschläge zur Gesetzgebung vorbringen will. Die formellen Anforderungen sind gering. Eingaben werden direkt im Plenum debattiert.
Die Aktuelle Stunde hat nicht selten eine besondere Funktion während eines Tagungsabschnitts des Parlaments. In dieser Kurzdebatte geht es überwiegend um Angelegenheiten von allgemeinem und aktuellem Interesse, die momentan politisch brisant sind. Jede Fraktion kann einen Antrag zur Aktuellen Stunde einreichen. Die Aktualität der Themen und die sehr enge Redezeitbegrenzung auf fünf Minuten pro Fraktion bilden den besonderen Reiz dieser Debatte – gerade für Zuhörerinnen und Zuhörer sowie Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
In der Regel findet in jedem Tagungsabschnitt des Landtages eine Fragestunde statt. Die Fragen der Fraktionen sollen nicht mehr als drei Fragesätze enthalten. Darüber hinaus sollen sie von überörtlicher Bedeutung sein. Das Fragerecht wechselt gleichmäßig zwischen den Fraktionen und es werden in jeder Fragestunde zwei Anfragen behandelt. Zunächst wird die Frage einer Fraktion durch ein Fraktionsmitglied verlesen und dann von der Landesregierung mündlich beantwortet. Anschließend kann jede Fraktion bis zu zwei Zusatzfragen stellen, die einzeln beantwortet werden. Danach eröffnet die Präsidentin oder der Präsident eine zeitlich begrenzte Aussprache zum Thema.
Große Anfragen können durch Fraktionen oder mindestens zehn Mitglieder des Landtages an die Landesregierung gerichtet werden. Sie müssen durch die Landesregierung schriftlich beantwortet werden. Anschließend folgt eine Debatte im Plenum. Mittels einer Großen Anfrage können Abgeordnete Auskunft und Rechenschaft von der Landesregierung zu politischen Fragen verlangen. Sie zählt zu den stärksten parlamentarischen Instrumenten der Regierungskontrolle, weil die ausführliche Antwort der Regierung öffentlich im Plenum diskutiert wird.
Jede Fraktion kann in jedem Tagungsabschnitt eine Dringliche Anfrage an die Landesregierung richten. Dringliche Anfragen haben Ereignisse von hoher Aktualität zum Thema. Die Anfragen sind spätestens am Montag der Woche, in der der Tagungsabschnitt stattfindet, bis 12 Uhr bei der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten schriftlich einzureichen. Im Rahmen der Behandlung im Plenum wird die Anfrage zunächst vorgetragen und dann von der Landesregierung beantwortet. Anschließend kann jede Fraktion bis zu fünf Zusatzfragen stellen.