Hinweise zum Datenschutz in Petitionsverfahren

Zur sachgemäßen Behandlung Ihrer Eingabe durch die zuständigen Ausschüsse und das Plenum des Landtags im Sinn der verfassungsrechtlichen Vorgaben gemäß Artikel 17 Grundgesetz und Artikel 26 der Niedersächsischen Verfassung ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Dazu bedient sich der Landtag eines elektronischen Bearbeitungssystems (Pebsy). Die folgenden Datenschutzhinweise sollen Ihnen ermöglichen, die faire und transparente Verarbeitung nachzuvollziehen.

1. Kontaktdaten

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist der Niedersächsische Landtag, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Hannah-Arendt-Platz 1         
30159 Hannover       
+49 (0)511 3030-0     
poststelle@lt.niedersachsen.de

Den Datenschutzbeauftragten des Niedersächsischen Landtages erreichen Sie unter:

Beauftragter für den Datenschutz    
Hannah-Arendt-Platz 1         
30159 Hannover       
+49 (0)511 3030-2121          
datenschutz@lt.niedersachsen.de

Für Beschwerden und Beanstandungen erreichen Sie das parlamentarische Datenschutzgremium nach § 13 Abs. 2 Datenschutzordnung des Niedersächsischen Landtages unter der vorstehend genannten Postadresse, mit dem Zusatz „An die Datenschutzkommission“.

2. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die von Ihnen mitgeteilten Daten werden nur zur Durchführung des Petitionsverfahrens nach Artikel 17 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Artikel 26 der Niedersächsischen Verfassung (NV) und den ergänzenden Vorgaben der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags (GO LT) im dafür erforderlichen Umfang verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt dabei im Rahmen der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der Datenschutzordnung des Landtages (DO LT). Der Landtag geht davon aus, dass Sie in diesem Umfang in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen, um die sachgemäße Behandlung zu gewährleisten. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind Artikel 6 Abs. 1 lit. a), c) und e), Abs. 3 DS-GVO i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1, § 4 und 5 DO LT sowie ergänzend, soweit die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erforderlich ist, Art. 9 Abs. 2 lit a) und f) DS-GVO.   

3. Empfänger der personenbezogenen Daten

Soweit dies im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Petition erforderlich ist, können Ihre personenbezogenen Daten nach näherer Maßgabe der Vorschriften der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages an andere Personen und Stellen übermittelt werden, insbesondere um eine Stellungnahme des zuständigen Fachministeriums zu Ihrer Petition einzuholen. Die uns zu Ihrer Person von Dritten übermittelten zusätzlichen personenbezogenen Daten werden ebenfalls nach den hier dargelegten Grundsätzen verarbeitet. Eine Weiterleitung Ihrer Petition an den Deutschen Bundestag, das Europäische Parlament oder andere Landtage kann erfolgen, wenn diese Stellen anstelle des Niedersächsischen Landtages für die weitere Behandlung zuständig sind.

4. Dauer der Datenspeicherung

Die vom Landtag zu einer Petition gespeicherten personenbezogenen Daten werden nach Ablauf von zwei Wahlperioden (in der Regel jeweils fünf Jahre) gelöscht.

Für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke können Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen an das Parlamentsarchiv abgegeben werden. Die weitere Verwahrung erfolgt auf Grundlage von § 7 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Archivgesetzes (NArchG).

5. Betroffenenrechte

Unter der oben genannten Adresse können Sie beim Verantwortlichen Auskunft (Artikel 15 DS-GVO,  7 DO LT) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Soweit die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Unter den in den genannten Regelungen jeweils bestimmten Voraussetzungen können Sie die Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO, § 8 DO LT) die Löschung (Artikel 17 DS-GVO § 3 Abs. 4 DO LT), die Einschränkung der Verarbeitung (§ 18 DS-GVO) oder die Bereitstellung ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format verlangen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen der Verarbeitung dem Verantwortlichen gegenüber jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DS-GVO).

Vorsorglich weisen wir für den Fall, dass Sie durch Ausübung der genannten Rechte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einschränken, darauf hin, dass die Behandlung Ihrer Petition nur noch in dem dadurch vorgegebenen Umfang erfolgen kann.

Sie haben das Recht, sich mit Anfragen oder Beschwerden an die für den Landtag zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden:

Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen  
Postfach 221, 30002 Hannover        
+49 (0)511 120-4599 
poststelle@lfd.niedersachsen.de
 

6. Ergänzende Hinweise zum Einreichen einer Online-Petition über die Internetseite des Niedersächsischen Landtag

Das Einreichen einer Online-Petition über die Internetseite des Landtages erfordert die Registrierung auf der Plattform „NAVO GOVOS“, die von einem externen Dienstleister zur Verfügung gestellt wird. Eine Registrierung und damit die Nutzung dieses Angebotes ist nur möglich, wenn Sie dort vorgesehenen Pflichtangaben machen und bestätigen, dass Sie diese Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben und der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Ihre Angaben werden dann zur weiteren Bearbeitung der Eingaben an das elektronische Bearbeitungssystem Pebsy übermittelt. Für den Datenschutz der auf der Plattform „NAVO GOVOS“ verarbeiteten Daten sind die dortigen Datenschutzhinweise zu beachten.

Wird Ihre Eingabe auf Ihr Ersuchen hin als öffentliche Eingabe behandelt, so werden, um potentiell Mitzeichnenden die notwendigen Informationen zu vermitteln, auf der Internetseite des Landtages folgende Daten veröffentlicht:

  • Name, Vorname der Einsenderin oder des Einsenders    
  • Text der Petition      
  • Postleitzahl, Wohnort

Diese Daten werden von der Internetseite des Landtages drei Monate nach Abschluss des Eingabeverfahrens gelöscht.

Wenn Sie eine öffentliche Petition mitzeichnen möchten, erfordert dies ebenfalls eine Registrierung auf der Plattform „NAVO GOVOS“ des Dienstleisters. Eine Registrierung und damit die Nutzung dieses Angebotes ist nur möglich, wenn Sie bestätigen, dass Sie diese Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben und der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Im Rahmen der Nutzerregistrierung werden folgende personenbezogene Daten erhoben:

  • Name, Vorname      
  • Postleitzahl, Wohnort          
  • Staat
  • E-Mail-Adresse

Ihre Angaben werden dann zur weiteren Bearbeitung der Eingaben an das elektronische Bearbeitungssystem Pebsy übermittelt. Für den Datenschutz der auf der Plattform „NAVO GOVOS“ verarbeiteten Daten sind die dortigen Datenschutzhinweise zu beachten.

Die Daten werden zu dem Zeitpunkt gelöscht, zu dem die Angaben zu der Petition, die mitgezeichnet wurde, von der Internetseite des Landtages gelöscht werden.