Direkte Demokratie
Volksinitiative - Volksbegehren - Volksentscheid
Unsere Demokratie ist eine repräsentative Demokratie. Dennoch sind in der Niedersächsischen Verfassung verschiedene Instrumente der direkten Demokratie verankert: Die Artikel 47 bis 49 der Landesverfassung ermöglichen den niedersächsischen Bürgerinnen und Bürgern eine unmittelbare Beteiligung an demokratischen Vorgängen.
Durch die Abstimmungsinstrumente Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid — auch Plebiszite genannt — können die Bürgerinnen und Bürger selbst bewirken, dass sich der Niedersächsische Landtag mit gewissen Themen beschäftigen oder über Gesetzentwürfe beschließen muss. Darüber hinaus können sie selbst abschließend über Gesetzentwürfe abstimmen, die durch ein Volksbegehren eingebracht wurden.
Zuständig für das Volksabstimmungsrecht in Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet das Ministerium, dass die Wahlrechtsgrundsätze auch hier eingehalten werden. Die Niedersächsische Verfassung regelt die Grundsätze direkter Demokratie in Niedersachsen, die Einzelheiten regelt das Niedersächsische Volksabstimmungsgesetz.
Das sind die Möglichkeiten
Weitere Informationen
Auf den Webseiten der Niedersächsischen Landeswahlleiterin finden Sie weitergehende Informationen z. B. zum Start und zum Ablauf einer Volksinitiative, zu bisherigen Volksintitiativen und zum Ablauf von Volksbegehren:
Volksinitiative Volksbegehren Volksentscheid