Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD)

Gesetzbücher im Regal

Juristische Expertise für die Parlamentsmitglieder

Im Niedersächsischen Landtag gibt es seit über 60 Jahren zur Unterstützung der Ausschüsse, der Fraktionen und der Abgeordneten einen „Gesetzgebungs- und Beratungsdienst“ (GBD). Der GBD arbeitet weisungsunabhängig und parteipolitisch neutral nach Richtlinien, die der Landtag im Jahr 1957 erlassen und seitdem nicht mehr verändert hat. Ausschließlich Juristinnen und Juristen mit der Befähigung zum Richteramt und in der Regel mit mehrjähriger Berufserfahrung als Richterinnen und Richter oder Verwaltungsjuristinnen oder Verwaltungsjuristen können im renommierten GBD arbeiten.

Der juristische Dienst hat vornehmlich die Aufgabe, die in den Landtag eingebrachten Gesetzentwürfe rechtlich zu überprüfen und die Ausschüsse bei der Beratung zu unterstützen. Gesetzentwürfe müssen stets mit der Niedersächsischen Verfassung sowie mit Bundes- und Europarecht vereinbar sein. Die Juristinnen und Juristen des GBD prüfen in enger Abstimmung mit den fachlich zuständigen Landesministerien darüber hinaus aber auch, ob das, was durch ein Gesetz bewirkt werden soll, durch die gewählten Formulierungen richtig und verständlich ausgedrückt wird und tatsächlich erreicht werden kann. Als Ergebnis dieser oft detailreichen Prüfungen erstellt der GBD für die Beratungen Vorlagen, erläutert sie im Ausschuss und beantwortet die Rechtsfragen der Abgeordneten – so erhalten die Abgeordneten eine gute Grundlage für ihre Entscheidung, ob sie dem Plenum Änderungen des Gesetzentwurfes empfehlen wollen.

Zudem kann der GBD damit beauftragt werden Gutachten zu erstellen, wenn die zu prüfenden Rechtsfragen die parlamentarische Arbeit betreffen. Solche Aufträge können Ausschüsse, Fraktionen und – im Rahmen der Kapazitäten des GBD – auch einzelne Abgeordnete erteilen.

Die Juristinnen und Juristen werden bei ihrer Arbeit umfassend durch die Geschäftsstelle des GBD unterstützt. Das Geschäftsstellenteam kümmert sich dabei insbesondere um die Vor- und Nachbereitung der von den Juristinnen und Juristen erarbeiteten Beratungsvorlagen und bereitet die Entwürfe für Drucksachen vor, die im Rahmen der Gesetzesberatungen herausgegeben werden.

 

Kontakt zum GBD

Gesetzgebungs- und Beratungsdienst
beim Niedersächsischen Landtag

Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover

 +49 (0)511 3030-2149
gbd(at)lt.niedersachsen.de

Wegweiser zum GBD an der Wand mit Hinweis auf Zimmernummer 230
Seit über 60 Jahren unterstützt der GBD die Fraktionen und die Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag weisungsunabhängig und parteipolitisch neutral. (© Focke Strangmann)
Mitglieder des GBD sitzen zusammen mit Abgeordneten am Besprechungstisch.
Der GBD erläutert die Ergebnisse der oft detailreichen Prüfungen in den Ausschüssen des Landtages. (© Focke Strangmann)