Lexikon
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Ältestenrat
Im Ältestenrat sitzen Abgeordnete, die viel Erfahrung in der Parlamentsarbeit haben. Das sind nicht – wie der Name irreführend angibt – automatisch die ältesten Abgeordneten. Diesem Gremium gehören die Landtagspräsidentin bzw. der Landtagspräsident und Abgeordnete der verschiedenen Fraktionen an. Der Ältestenrat bereitet unter anderem die Tagesordnungen der Plenarsitzungen vor und entscheidet, wie viel Redezeit die Fraktionen bekommen. Außerdem werden hier bestimmte Streitigkeiten besprochen und geschlichtet.