Lexikon
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Alterspräsident(in)
So nennt man das älteste Mitglied des Landtages. Die Alterspräsidentin oder der Alterspräsident eröffnet und leitet die erste Sitzung des neu gewählten Parlamentes, die konstituierende Sitzung. Dabei übernimmt sie oder er die Aufgaben der Landtagspräsidentin bzw. des Landtagspräsidenten, bis in dieser Sitzung ein neues Landtagsoberhaupt gewählt ist.