Lexikon
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Beschlussfähigkeit
Gesetze können nicht einfach von ein paar Abgeordneten abgenickt werden. Im Plenum des Niedersächsischen Landtages müssen mehr als die Hälfte aller Parlamentsmitglieder anwesend sein: Nur dann ist der Landtag beschlussfähig. Zweifelt zum Beispiel eine Fraktion die Beschlussfähigkeit vor einer Abstimmung an, zählt der Sitzungsvorstand nach.